Altersvorsorge für Selbstständige



Tipp von:
Maddin2020
veröffentlicht am 19.04.2015 15:39 Uhr

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Hallo Mädels,

zur Riester Rente braucht man sicherlich nichts mehr erzählen. Auch zum Thema Pflege ist hier viel hilfreiches in Erfahrung zu bringen. Doch wie sieht es eigentlich aus, wenn Selbstständige oder Freiberufler sich für eine Rürup Rente entscheiden. Laut https://www.rueruprente-testbericht.de/ kann durch diese Form der Altersvorsorge direkt die Steuerlast beeinflusst werden. Je mehr er einzahlen kann, desto höher auch der Steuereffekt....

Welche Vor-oder Nachteile kennt ihr noch??
 

Diskussion

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    Erle, vor 8 Jahren

    Re: Altersvorsorge für Selbstständige

    Also ich halte die Rürup-Rente für keine gute Sache.

    Die Ansprüche sind nicht vererbbar, nicht beleihbar, nicht veräußerbar, nicht verpfändbar und nicht kapitalisierbar. Zudem darf die Rentenzahlung bei Vertragsabschluss bis 31.12.2011 nicht vor dem 60. Lebensjahr, bei Vertragsabschluss ab 1.1.2012 nicht vor dem 62. Lebensjahr liegen.


    Quelle: http://www.finanzen.net/wirtschaftslexikon/Ruerup-Vertraege

    Wenn ich jetzt ablebe habe ich quasi umsonst einbezahlt und meine Kinder bzw. mein Mann hat davon nicht einmal was.
     
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    Helene-3000, vor 8 Jahren

    Re: Altersvorsorge für Selbstständige

    Ich habe es so verstanden (man möge mich gerne korrigieren wenn ich falsch liege):

    Wenn man als Selbstständige/r in einem Eheverhältnis zu einer unmittelbar berechtigten Person steht, ist man auch als Selbstständige/r berechtigt seine Altersvorsorge über das System der Riesterrente bzw. über den dazugehörigen Banksparplan inklusive Förderungen abwickeln zu können.
    Um einen besseren Durchblick durch das Thema zu bekommen findet man z. B. im "Anlagekompass" von http://www.ethikbank.de/privatkunden/riester-rente.html hilfreiche Informationen ;)
     
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      Maria21, vor 8 Jahren

      Re[0]: Altersvorsorge für Selbstständige

      Die sogenannten "verkammerten Freiberufler" (Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Apotheker, Architekten, Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater und –bevollmächtigte, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer, Ingenieure und Psychotherapeuten) sind doch schon verpflichtet, in die jeweiligen Altersversorgungswerke einzuzahlen.

      Auch unter den nichtverkammerten Freiberuflern gibt es Personen, die nach § 2 Satz 1 Nr. 1 SGB VI über die Deutsche Rentenversicherung Bund (ehemals Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA)) rentenversicherungspflichtig sind, da sie laut Gesetzgeber als sozial schutzbedürftig gelten. Zu diesem Personenkreis zählen:

      - Lehrer, Erzieher, wenn diese ohne versicherungspflichtigen Arbeitnehmer tätig sind
      - Pflegepersonen ohne versicherungspflichtigen Arbeitnehmer: Physiotherapeuten sind versicherungspflichtig, da weisungsabhängig (vom Arzt überwiesen), Logopäden sind nicht versicherungspflichtig, da selbstständig und nicht weisungsabhängig
      - Hebammen und Entbindungspfleger
      - Seelotsen
      - Künstler und Publizisten (über die Künstlersozialkasse)
      - Hausgewerbetreibende
      - Küstenschiffer und Küstenfischer
      - bestimmte Handwerker
      - Arbeitnehmerähnliche Selbstständige: Selbstständige ohne versicherungspflichtige Arbeitnehmer, die auf Dauer und im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber tätig sind
       
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        Lilli1980, vor 7 Jahren

        Re[1]: Altersvorsorge für Selbstständige

        Danke für die Infos Helene und Maria! Kennt ihr euch zufällig auch mit der Rente ab 63 aus? Wie ist das, wenn man als Selbstständiger freiwillig versichert ist und früher in Rente gehen möchte? Soweit ich weiß ist das ja einigen Jahrgängen freiwillig Versicherter sogar ohne Abschläge möglich, oder? Unter https://www.cosmosdirekt.de/renteneintrittsalter/ habe ich gelesen, dass für langjährig Versicherte ab dem Jahrgang 1964 (ich bin Jahrgang 1980 und mein Mann ist 1978, er ist selbstständig) das Renteneintrittsalter auf 63 Jahre verringert werden kann, dafür aber ganze 14,4 Prozent Abschläge in Kauf genommen werden müssten. Würdet ihr uns da eine zusätzliche Absicherung durch die Riesterrente empfehlen? Wie gesagt wir möchten möglichst nicht erst mit 67 in den Ruhestand gehen. Soweit ich informiert bin, kann man bei der Riesterrente theoretisch ja schon mit 62 in Rente gehen, sodass wir zumindest diese Summe vollständig hätten, wenn wir mit 63 den Ruhestand antreten, oder?

        Schon jetzt vielen Dank für jede Hilfe und liebe Grüße

        Lilli
         
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