Pfefferspray und Selbstverteidigung



Artikel von:
lizzy888
veröffentlicht am 22.05.2017 16:09 Uhr

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9 Kommentare
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Hey Leute!
Mein Freund hat mir ein Pfefferspray gekauft, damit ich den in einer Notwehrsituation nutzen könnte. Ich hab den bis jetzt natürlich nicht benutzt, obwohl ich schon mal provoziert wurde. Ich habe mich über das Thema informiert und zwar auf das gestoßen:
"Wurde Pfefferspray nicht in einer Notwehrsituation zur Gefahrenabwehr eingesetzt, sondern als Element einer Körperverletzung, steht dem Opfer eine Entschädigung zu".
- Quelle: http://www.schmerzensgeldtabelle.net/pfefferspray/
Und nun kommt meine Frage: Wie kann ich dann später beweisen, dass ich den Pfefferspray nur im Rahmen einer Selbstverteidigung benutzt habe und nicht als bewusste Körperverletzung? Ist schwierig beweisbar, wenn man allein durch die Straßen abends geht.
 

Diskussion

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    Tom, vor 2 Jahren

    Re: Pfefferspray und Selbstverteidigung

    Das Problem die Unschuld zu beweisen haben doch sozusagen alle Angeklagten... aber wie heißt es so schön: "Im Zweifel für den Angeklagten"

    Quelle: https://www.google.com/
     
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    Bille72, vor 6 Jahren

    Re: Pfefferspray und Selbstverteidigung

    Hallo!
    Ich persönlich halte auch nicht viel von Pfefferspray. Immerhin kann man damit einen Menschen bzw. die Augen des Menschen wirklich schlimm verletzen. Hast du denn schon einmal daran gedacht, einen Selbsthilfekurs zu machen, damit kannst du dich viel besser vor einem eventuellen Angriff schützen. Schau dir doch mal die Seite https://www.solidsecurity.de/ an, dort wird sogar ein Security Workshop angeboten.
     
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    Tom, vor 6 Jahren

    Re: Pfefferspray und Selbstverteidigung

    Wenn Du provoziert wirst sollst Du das Pfefferspray auch nicht benutzen...!

    Im Grunde ist Pfefferspray ein Tierabwehrmittel und darf gegen Menschen gar nicht eingesetzt werden!

    Warum solltest Du das Spray benutzen, wenn Du nicht in einer Gefahrensituation bist? Natürlich bekommst Du dann logischerweise eine Strafe.

    Solltest Du tatsächlich mal in eine Notsituation kommen (wo in 99,99% der Fälle Pfefferspray gar nichts bringt) wirst Du nicht erleben, dass Dich der Täter anzeigt wegen unerlaubter Benutzung des Pfeffersprays.
     
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    Yethation93, vor 6 Jahren

    Re: Pfefferspray und Selbstverteidigung

    Interessant, das wusste ich noch nicht
     
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    marieli, vor 6 Jahren

    Re: Pfefferspray und Selbstverteidigung

    Naja du schilderst im Ernstfall der Polizei die Situation und dann liegt es bei der Polizei zu ermitteln, was geschehen ist. Und wenn du dich nur gewehrt hast, wirst du auch keine Strafen oder sonst was bekommen. :D Natürllich gibt es ausnahmen aber so sollte es eigentlich sein
     
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      lizzy888, vor 6 Jahren

      Re[0]: Pfefferspray und Selbstverteidigung

      Ist schon klar. Die Polizei hört normalerweise die Meinungen der beiden Seiten zu, deswegen habe ich die Frage gestellt :)
       
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      larson, vor 6 Jahren

      Re[0]: Pfefferspray und Selbstverteidigung

      Klingt ja spannend
       
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      Biene82, vor 6 Jahren

      Re[0]: Pfefferspray und Selbstverteidigung

      Soweit ich weiß darf Pfefferspray in Deutschland nur durch die Polizei gegen Menschen eingesetzt werden. Du selbst darfst das Spray zwar benutzen, aber nur gegen dich anfallende Tier anwenden. Sonst machst du dich ggfls. strafbar.
       
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