Vom Vermieter gerügt



Artikel von:
Itatiaiucu
veröffentlicht am 21.08.2018 15:54 Uhr

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7 Kommentare
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Hallo,

ich habe eine Mietwohnung und seit längerer Zeit ist bei uns Abends unten die Haustür richtig abgeschlossen (also auch von innen). Ich hab mir nichts dabei gedacht, war halt bisschen genervt, aber das wars.

Jetzt erreicht mich ein Anruf vom Vermieter, warum ich mich nicht an die Hausordnung halten würde und die Tür Nachts nicht absperren würde... Das sei wohl von Nachbarn "beobachtet worden".

Da habe ich mich natürlich gewundert und in der Hausordnung nachgeguckt, die ich damals im Zuge meines Mietvertrags bekommen habe... Kein Wort von Tür nachts absperren. Wie kann das sein? Kann es sein, dass es einfach eine Neue gibt, von der ich nichts weiß? Hätte ich die nicht vom Vermieter zugeschickt bekommen müssen?
 

Diskussion

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    Bubbles, vor 5 Jahren

    Re: Vom Vermieter gerügt

    Sry aber ihr habt alle überhaupt keine Ahnung!

    Die Haustür abzuschließen verstößt gegen die Brandschutzverordnung und ist verboten!

    Das ist ein Fluchtweg der freigehalten werden muss!

    Da kann ruhig noch mehr Blödsinn in der Hausordnung stehen, das braucht keinen zu interessieren.
     
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    DieTschenniiii, vor 5 Jahren

    Re: Vom Vermieter gerügt

    Das Problem ist eher Versicherrungsschutz! Wenn du die Tür immer offen lässt, dann agierst du Fahrlässig und dann kann es sein, dass dir deine Versicherung bei einem Einbruch oder ähnliches nichts erstattet - oder schlimmer - weil du die Tür immer offen lässt, musst du am Ende den Schaden bezahlen! Also einfach zumachen und fertig.
     
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    Mrs_Doubtfire, vor 5 Jahren

    Re: Vom Vermieter gerügt

    Hallo,

    man muss sich nur an das Halten was im Mietvertrag und der Hausordnung steht -> von daher hast du nichts falsch gemacht. Wenn Dich dein Vermieter angerufen hat, frag ihn doch am besten, ob es eine neue gibt und sag ihm, dass du das nicht absichtlich gemacht hast, sondern es dir schier unbekannt war.

    Wie meinst du das mit dem Rügen? Ich halte das für etwas übertrieben. Hat der Vermieter das mündlich gesagt oder dich schriftlich gerügt? Das ist ja immerhin ein juristisches Mittel.

    Liebe Grüße

    Hilde
     
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      olivia, vor 5 Jahren

      Re[0]: Vom Vermieter gerügt

      Um ehrlich zu sein, das frage ich mich auch.
       
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    Mareike612, vor 5 Jahren

    Re: Vom Vermieter gerügt

    Die bereits bestehende Hausordnung kann vom Vermieter nur dann geändert werden, wenn er sich diese Änderung im Mietvertrag vorbehalten hat. Sonst geht das nicht.

    Es gilt, dass du dich nur an die Ordnung halten musst, die du auch unterschrieben hast. Alles andere ist unzulässig.
    In deinem Fall hätte dir der Vermieter aber wirklich auch einfach eine Nachricht zukommen lassen können mit der Bitte, die Haustür abzuschließen. Manchmal frage ich mich tatsächlich, warum Menschen es sich so schwer machen (künstlich!), denn das wäre ja sicherlich kein Problem gewesen, oder?

    Fun fact: In meinem Haus haben verschiedene Parteien unterschiedliche Hausordnungen - je nach dem, wann sie eingezogen sind. Ist wirklich wahr: hausverwalterscout.de/Magazin-die-hausordnung-als-vertragsbe standteil-des-mietvertrages-teil-i
     
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    Maddin2020, vor 5 Jahren

    Re: Vom Vermieter gerügt

    Du kannst Dich nur an die halten, welche du beim Vertrag unterschrieben hast.
     
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