Einkommensteuer für Angestellte und Angestellte



Artikel von:
kloda
veröffentlicht am 24.11.2021 13:01 Uhr

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Einkommensteuer für Angestellte und Angestellte.
Diese Steuer gilt für Arbeitnehmer, daher wird sie vom Arbeitgeber bezahlt. Dementsprechend wird die Steuererklärung von Arbeitnehmern nicht eingereicht.
Der Steuersatz in Deutschland kann zwischen 14 und 45% liegen. Um die Höhe der Lohnsteuer zu bestimmen, gibt es in Deutschland Steuer-Klassen (Steuer-Klassen).
Welche Steuerklasse Sie beziehen, hängt von verschiedenen Faktoren ab:
Steuerklasse I: Bezieht sich auf Einzelpersonen. Dazu gehören alle Mitarbeiter, die nicht verheiratet sind, geschieden sind, getrennt leben oder Witwen sind (Ausnahme siehe Steuerklasse III).
Lesen Sie auch - Unternehmensrecht, Steuern und Besteuerung von Unternehmen und Einzelpersonen, Offshore-Gesetzgebung, Anti-Korruptionspolitik, Wirtschaft und Finanzen Nachrichten - in der Rubrik GSL News https://gsl-news.org/tag/germaniya/
Steuerklasse II: In diese Klasse fallen Alleinerziehende, wenn sie mit ihrem Kind in einer Wohnung leben, nicht verheiratet sind, Anspruch auf Kindergeld haben und nicht mit einem anderen Erwachsenen leben. Sie werden nur dann der Steuerklasse II zugeordnet, wenn Sie im Vorjahr bereits dieser Steuerklasse zugeordnet wurden. Wenn nicht, müssen Sie diese Steuerklasse beim Finanzamt beantragen, indem Sie das Formular „Antragstellung auf Lohnsteuer-Ermächtigung“ verwenden .
Steuerklasse III: Gilt für Witwen (im Todesjahr und im nächsten Jahr). Ehepaare wählen diese Steuerklasse, wenn der Partner nicht arbeitet oder deutlich weniger verdient. Danach fällt der Partner automatisch in die Steuerklasse V.
Steuerklasse IV: Die Standardsteuerklasse für verheiratete Paare/gleichgeschlechtliche Partnerschaften. Wenn Sie eine Ehe registrieren, werden Sie automatisch in die Steuerklasse IV aufgenommen. Dies macht Sinn, wenn Ihr Ehepartner oder Partner ungefähr so viel verdient.
Steuerklasse V (analog zur Steuerklasse III): Verheiratete oder gleichgeschlechtliche Partnerschaften, wenn der Partner die Steuerklasse III gewählt hat.
Steuerklasse VI: Wenn Sie neben Ihrer Arbeit auch einen anderen Job haben, werden Sie dieser Steuerklasse zugeordnet.
 

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